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   VG Oldenburg, 22.03.2002 - 3 B 1971/02   

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VG Oldenburg, 22.03.2002 - 3 B 1971/02 (https://dejure.org/2002,29148)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 22.03.2002 - 3 B 1971/02 (https://dejure.org/2002,29148)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 22. März 2002 - 3 B 1971/02 (https://dejure.org/2002,29148)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Hamburg, 09.10.2003 - 4 Bs 458/03

    Anwendungsbereiche von § 14 SGB 9 und § 43 Abs 1 S 2 SGB 1

    Soweit die Antragsgegnerin - wie von ihr geltend gemacht - den Antrag des Antragstellers vom 7. Juli 2003 tatsächlich in der Zweiwochenfrist des § 14 Abs. 1 SGB IX weitergeleitet hat - was der Beigeladene bestreitet - , und dieser entsprechend § 14 Abs. 2 SGB IX der für die Eingliederungshilfe vorläufig zuständige Leistungsträger (geworden) sein sollte, dürfte aus dieser (vorläufigen) Zuständigkeitsklärung nicht zu folgern, dass für eine vorläufige Leistungsgewährung nach § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB I - insbesondere in Fällen unzumutbarer Leistungsverzögerung - kein Raum ist (wie hier VG Braunschweig, Beschl. v. 12.6.2003 - 3 B 268/03 - , Juris; Welti in Lachwitz/Schellhorn/Welti, HK-SGB IX, § 14 Rdnr. 4; Mrozinsky, SGB IX, § 14 Rdnr. 1, 32; offengelassen von VG Hamburg, Beschl. v. 10.6.2002 - 13 VG 2413/2002 - , Juris, dort VERIS; a.A. VG Oldenburg, Beschl. v. 22.3.2002 - 3 B 1971/02 - mit krit. Anm. von Schumacher, RdLH 2002 S. 97, 98).
  • SG Aachen, 15.12.2004 - S 11 RA 3/04

    Rentenversicherung

    Angesichts dessen ist das dem Leistungsträger grundsätzlich nach den §§ 4 Abs. 2; 40 Abs. 1 Nr. 8 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) eingeräumte Ermessen (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 22.03.2002 - 3 B 1971/02) dahingehend reduziert, dass jede andere (Grund-) Entscheidung ermessensfehlerhaft und somit rechtswidrig wäre.
  • SG Aachen, 11.02.2004 - S 11 RJ 66/03

    Rentenversicherung

    Hilfen bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen entspricht, sind nach § 55 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX ein Unterfall der Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, die wiederum nach § 40 Abs. 1 Nr. 8 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) zur Eingliederungshilfe (§§ 39 ff BSHG) zählt und über die somit gem. § 4 Abs. 2 BSHG nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden ist (Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 28.08.2003 - 5 K 2279/00; Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 22.03.2002 - 3 B 1971/02).
  • VG Braunschweig, 13.11.2003 - 3 B 457/03

    Eingliederungshilfe; vorläufige Leistungen; Weiterleitung; Zuleitung;

    Die Vorschrift des § 14 SGB IX hat als Zuständigkeitsvorschrift, mit der auch die vorläufige Zuständigkeit geregelt wird, für Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen für die Rehabilitationsträger grundsätzlich abschließenden Charakter, die den allgemeinen Regelungen zur vorläufigen Zuständigkeit oder Leistungserbringung im 1. Buch Sozialgesetzbuch und den Leistungsgesetzen der Rehabilitationsträger vorgeht (vgl. VGH München, B. v. 17.09.2002 - 12 CE 02.688 - unter Ziff . 2 A der Entscheidungsgründe in FEVS 54, S. 264 ff., VG Oldenburg, B. v. 22.03.2002 - 3 B 1971/02 -, OVG Lüneburg, B. v. 22.04.2002 - 12 ME 346/02 -, mit dem das Oberverwaltungsgericht die Überlegungen des VG Oldenburg zum Verhältnis von § 14 SGB IX zu § 43 SGB I billigt, Welti in Lachwitz/Schellhorn/Welti - HK-SGB IX, § 14 Rz. 3 und Haines in LPK, SGB IX, § 14 Rz. 12).
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